Fragen & Antworten

Sie haben Fragen? Wir haben die passenden Antworten.

Hier finden Sie die Antworten zu häufig gestellten Fragen.

Allgemein

Gerne vereinbaren wir einen Termin bei uns in unseren Büroräumen oder kommen persönlich zur Besichtigung von Mängeln und Schäden in Ihre Wohnung. In größeren Anlagen bieten wir zusätzlich Sprechzeiten vor Ort an. Kontaktieren Sie uns über unseren Kundenservice dieser Homepage.

Neben dem entsprechenden Bewerbungsformular benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
  • aktuelle Einkommensnachweise
  • bei Selbständigkeit aktuelle Betriebswirtschaftliche Auswertung bzw. Einnahmen-Überschuss-Rechnung
  • Mietschuldenfreiheitsbescheinigung vom Vormieter
  • Kurze Begründung Ihrer Bewerbung
Macht ein Mietinteressent vorsätzlich falsche Angaben in dem Bewerbungsformular und sollte sich dies nach Abschluss des Mietvertrages herausstellen, ist der Vermieter berechtigt, den Mietvertrag anzufechten. Darüber hinaus stellt dies eine strafbare Handlung dar. Der Vermieter kann Strafanzeige erstatten.

Mit einer Einzugsermächtigung erteilen Sie uns den Auftrag, die für Ihr Mietkonto bestehende Zahlungsverpflichtung wie Mietzahlungen und Nachzahlungen aus Nebenkostenabrechnungen mittels Lastschriftbeleg zu Lasten Ihres Girokontos einzuziehen.

Ihr Vorteil besteht darin, dass Sie sich um die Zahlungsangelegenheiten zu Ihrer Mietsache nicht mehr kümmern müssen. Wir überwachen Ihre Zahlungstermine. Guthaben/Nachzahlungen aus Nebenkostenabrechnungen werden mit der nächstfälligen Mietzahlung verrechnet. Bei Vertragsende erlischt automatisch die uns erteilte Einzugsermächtigung. Nachteile entstehen für Sie nicht.

Eigentümer

Es besteht die generelle Möglichkeit eine Vertretungsvollmacht mit Weisungen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten auszustellen. Eine entsprechende Vollmacht liegt der Einladung zur Eigentümerversammlung bei. In der Regel bevollmächtigen Sie die Verwaltung oder den Verwaltungsbeirat. Weitere zu bevollmächtigende Personen sind in der Teilungserklärung aufgeführt. Wurde in der Teilungserklärung nichts bestimmt, muss die Vertretung eine volljährige Person sein.

Eine Abrechnung muss von der Gemeinschaft auf der ordentlichen Eigentümerversammlung beschlossen werden. Mit Beschluss wird der Abrechnungsbetrag fällig gestellt. Liegt uns eine Einzugsermächtigung vor, wird der Betrag zu dem jeweiligen Termin automatisch ausgeglichen.

Die Höhe des Hausgeldes und deren Zusammensetzung werden dem aktuell gültigen Wirtschaftsplan entnommen. Die Wohnungseigentümerversammlung beschließt den Wirtschaftsplan. Der WP ist in der Regel solange gültig bis ein Neuer beschlossen wird.

Die Beschluss-Sammlung enthält den Wortlaut der in der Versammlung der Wohnungseigentümer verkündeten Beschlüsse mit Angabe von Ort und Datum der Versammlung bzw. Verkündung. Darüber hinaus sind die Urteilsformeln der gerichtlichen Entscheidungen in einem Rechtsstreit gem. § 43 des WoEigG unter Angabe ihres Datums, des Gerichts und der Parteien aufgeführt, soweit diese Beschlüsse und gerichtlichen Entscheidungen nach dem 1.7.2007 ergangen sind. Die Beschlüsse und gerichtlichen Entscheidungen sind fortlaufend einzutragen und zu nummerieren. Anfechtungen und Aufhebungen sind anzumerken.

Mit dem Eintrag des Käufers als Eigentümer in das Grundbuch endet die Pflicht zur Hausgeldzahlung des Verkäufers. Hinweis: BGH vom 01.12.1988 (AZ: V ZB 10/88)

Nein, der rechnerische Anteil an der Instandhaltungsrücklage wird grundsätzlich nicht bei Wohnungsveräußerung an den ausscheidenden Eigentümer ausbezahlt. Die Instandhaltungsrückstellung ist Gemeinschaftseigentum.

Mieter

In jedem Treppenhaus hängen die Kontaktdaten der zuständigen Servicedienste.

Reparaturaufträge aller Art, auch Kleinreparaturen, werden von der Hausverwaltung beauftragt. Bitte melden Sie Probleme und Reparaturen über unseren Kundenservice dieser Homepage.

Grundsätzlich dürfen Sie keine Tiere in der Wohnung halten. Ausnahmen sind Kleintiere wie z.B. Zierfische, Wellensittiche, Hamster u. ä.

Jegliche andere Form der Tierhaltung, vor allem die Haltung von Hunden und Katzen bedürfen der Genehmigung durch uns bzw. den Eigentümer. Diese Genehmigung ist an bestimmte Auflagen gebunden und kann bei Verstößen jederzeit durch den Vermieter widerrufen werden.

Nein. Das Treppenhaus und der Hausflur stellen ein Fluchtweg dar.

Nein. Durch das Abschließen würde der Zugang für Hilfskräfte (Notarzt, Feuerwehr) versperrt werden.

Grundsätzlich helfen wir Ihnen bei diesem Problem, denn es ist uns wichtig, dass Sie in Ihren eigenen vier Wänden zufrieden sind.


Als ersten Schritt empfehlen wir Ihnen, den Nachbarn freundlich darauf anzusprechen und ihn um Rücksichtnahme zu bitten. Die direkte Kommunikation mit dem Nachbarn bewirkt in den meisten Fällen ein positiveres Ergebnis.

Wenn Ihr Nachbar sein Verhalten trotz Ihrer freundlichen Bitte nicht ändert oder Sie aus irgendeinem Grund nicht mit ihm sprechen möchten, kümmern wir uns um Ihr Anliegen. Um wirksam etwas dagegen unternehmen zu können, ist es für uns wichtig, dass Sie sich Aufzeichnungen mit Datum und Uhrzeit der Ruhestörung machen und uns diese übergeben. Eventuell gibt es auch noch andere Hausbewohner, die sich dadurch gestört fühlen und die auch als Zeugen unterschreiben. Wir werden mit den uns zur Verfügung gestellten Daten vertraulich umgehen.

Bei gröberen Belästigungen rufen Sie die Polizei unter der Rufnummer 112. Diese kann die Angelegenheit kurzfristig vor Ort klären.

Eine Mietsicherheit ist eine Sicherheitsleistung des Mieters zur Absicherung potentieller Ansprüche des Vermieters aus dem Mietverhältnis. Sie kann u.a. für die Regulierung von Schadensersatzansprüchen oder ausstehenden Mietzahlungen verwendet werden.

Bei Vertragsabschluss wird eine Kaution vereinbart. Diese überweisen Sie innerhalb von einer Woche nach Unterzeichnung des Mietvertrages auf Ihr Mietkonto. Kautionen werden bei unserer Hausbank angelegt. Jeder Mieter erhält ein separates Kautionskonto, welches treuhänderisch von uns verwaltet wird.

Wenn ein weiterer Mieter in das bestehende Mietverhältnis eintritt, wird von diesem Zeitpunkt an für alle bestehenden oder sich künftig aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Forderungen und Verbindlichkeiten gemeinsam gehaftet. Dies betrifft im Verhältnis zum Vermieter auch solche Verpflichtungen, die aus der Zeit vor dem Eintritt einer weiteren Person herrühren.

Selbstverständlich besteht die Möglichkeit, auf eigenen Wunsch vorzeitig aus dem Mietvertrag entlassen zu werden, sofern mit einem adäquaten Nachmieter ein Mietvertrag geschlossen wurde.

Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist eine Kündigung bis spätestens zum dritten Werktag eines Kalendermonats für den Ablauf des übernächsten Kalendermonats schriftlich beim Vermieter einzureichen (Datum Posteingang). Dabei sollte beachtet werden, dass all die Personen, die den Mietvertrag unterschrieben haben, auch die Kündigung unterschreiben.

Sie teilen bitte über den Kundenservice Ihre Bankverbindung schriftlich mit oder verrechnen das Guthaben selbständig mit der auf der Abrechnung genannten fälligen Mietzahlung. Sollten Sie uns eine Einzugsermächtigung für Ihre Miete erteilt haben, wird das Guthaben automatisch zum genannten Fälligkeitstermin erstattet.

Bitte wenden Sie sich umgehend an uns, wenn Sie mit der Zahlung Ihrer Miete oder Nachzahlungen aus Nebenkostenabrechnungen in Verzug geraten. Wir suchen dann gemeinsam nach einer moderaten Lösung. So können Sie mit uns beispielsweise eine Ratenzahlungsvereinbarung abschließen.

Sollten Sie mit einer vereinbarten Ratenzahlung in Verzug kommen, ist der noch ausstehende Betrag sofort fällig.

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